"Politisch unsensibel,
juristisch noch zweifelhafter" 1. Leserbrief
Absatz
1 und 2 des Leserbriefes wurden in Abstimmung zwischen
dem Autor, Herrn Mayer und Herr Kolbe geändert: Im
Leserbrief, der am 28.09.01 in der Freien Presse
veröffentlicht worden ist, wurde von einer
einseitigen Einladung gesprochen. Richtigerweise
muss es jedoch heißen, dass durch den Umweltdezernent
des MEK, Herrn Kolbe eine Gesprächsrunde zum
Thema "Wasserkraft" im Rahmen einer Öffentlichen
Sitzung des Umweltausschusses initiiert wurde. Diese
sei, mit Hinweis auf das Thema, ortsüblich
fristgerecht bekannt gemacht worden. Eine Einladung,
Aufforderung oder einen Hinweis anderer Art zur
Teilnahme haben die Triebswerksbetreiber oder deren
Interessenvertreter keinesfalls erhalten. Die Wasserkraftanlagen
- Betreiber haben die Gelegenheit ihre Interessen
zu vertreten (ohne bevorzugt worden zu sein) wahrgenommen.
An dieser Stelle fahren wir mit dem Originalleserbrief
weiter.
Kam
dabei auch zur Sprache, dass nach aktuellem Urteil
des Bundesgerichtshofes für die Kleinwasserkraftnutzung
nicht mehr vorrangiges öffentliches Interesse
gegenüber Natur- und Gewässerschutz geltend
gemacht werden kann? 2,3 Millionen
öffentliche Mittel seien 1991 bis 1996 in die
Anlagen geflossen. Nach geltendem Haushaltsrecht
dürfen Zuwendungen nur für bau- oder wasserrechtlich
genehmigte Anlagen gewährt werden. In wie vielen
dieser Fälle fehlt noch heute ein rechtskräftiger
Wasserrechtsbescheid oder wurden bis heute gesetzlich
gebotene
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Schutzauflagen für zweifelhafte Altrechte
nicht, durchgesetzt? Haften muss für
die "behördliche Inkontinenz" wohl kaum
jemand, prüfen, aber sollte der oberste Rechnungshof. Herr
Kolbe gibt zu: Seit 1995 werde seine Behörde
mit teilweise ausgetrockneten Flussbetten konfrontiert.
Damit gibt er öffentlich zu, dass seine Behörde
Qrdnungswidrigkeiten und Straftatbestände seit
sechs Jahren ungeahndet duldet. Herr Staatsanwalt
ermitteln Sie! Im öffentlichen Interesse kann
entschädigungslos auch in bestehende Altrechte
eingegriffen werden. Die verwaltungsrechtlichen
Zuständigkeiten sind klar geregelt: In allen
Fällen zunächst grundsätzlich das
Landratsamt als untere Wasserrechtsbehörde,
in Schutzgebieten das übergeordnete Regierungspräsidium. Die
Frage , bei welcher Wassermenge ein Fluss noch lebt,
wäre längst in den Wasserrechtsverfahren
an die amtlichen Sachverständigen zu richten
gewesen. Diese haben konkrete Kriterien oder hätten
sich bei fehlenden sächsischen an denen benachbarter
Bundesländer orientieren können. Nur
Mut zur dienstlichen Zivilcourage Frau Kegel. Ordnen
Sie für alle Untersagungen und nachträglichen
Schutzauflagen sofortige Vollziehbarkeit an. Nach
aktueller Rechtsprechung können Sie sich damit
allemal durchsetzen. Die Anlagen stehen dann so
lange still, bis die Anlagenbetreiber einsichtig
sind oder ein Gericht über Ihren Bescheid abschließend
befunden hat. Lägen die Anlagen dann länger
als drei Jahre still,
könnten sie zuver-. sichtlich ein formelles
Auflassungsverfahren einleiten. Ihre Absicht, mit
den Anlagenbetreibern Verträge abzuschließen,
um ihnen die erlangten Vorteile aus rechtswidriger
Gewässerbenutzung zu erhalten, erfüllt
alle Begünstigungstatbestandsmerkmale
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Die
von den Betreibern der Wasserkraftanlagen hergestellten
technischen Hindernisse sind nach geltendem Naturschutz-,
Wasser- und Fischereirecht ausgleichspflichtige
Eingriffe in die durchgängige Vernetzung aquatischer
Lebensräume. Das Wasser, der Flüsse ist
Gemeingut, nicht persönliches Spekulationskapital
der Anlagenbetreiber. Herr
Uhlig, auch wenn sie in die "Knie brechen, ihre
Kreditverpflichtungen dürfen bei objektiver
Güterabwägung in einem ermessens- und
fehlerfreien Wasserrrechtsverfahren für die
Genehmigungsbehörde kein zulässiges Entscheidungskriterium
sein. Sie werden einsehen lernen müssen: Wenn
die Wasserkraftanlagen-Betreiber erkennen müssen,
dass die Behörden nicht länger mit sich
feilschen lassen, sondern endlich die politische
Vorgabe erkennbar wird, dass sich beide Seiten an
geltendem und bewährtem Recht orientieren müssen,
wird es künftig auch keine Missverständnisse
mehr geben.
Leopold Mayer,Hummeltal
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Hier
haben wir für Sie den
Originalabdruck der Freien
Presse vom 28.09.2001:
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Zum
Leserbrief vom 28.September, in dem Umweltdezernent
Udo Kolbe scharf attackiert worden war. Im Bericht
der "Freien Presse" vom 1./2. September, auf
den ich mich in meinem Leserbrief vom 28. September
bezogen habe, da ich an der erwähnten Veranstaltung
nicht selbst teilgenommen hatte, steht: "Eingeladen
waren auch die Betreiber der Wasserkraftanlagen".
Der Umweltdezernent des Kreises, Udo Kolbe, hat
klargestellt, dass es sich um eine öffentliche
Sitzung des Umweltausschusses gehandelt habe. Diese
sei ortsüblich fristgerecht bekannt gemacht
worden. Eine Einladung, Aufforderung oder einen
Hinweis anderer Art zur Teilnahme haben die Triebwerksbetreiber
oder deren Interessenvertreter nicht erhalten.
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Die
Wasserkraftanlagenbetreiber haben die Gelegenheit,
ihre Interessen zu vertreten, wahrgenommen, ohne
bevorzugt worden zu sein. Die Bürgerinitiative
für Gewässerschutz und die Naturschutzverbände
haben das nicht getan. Meinen Vorwurf gegen Herrn
Kolbe der einseitigen Bevorzugung der Wasserkraftanlagenbetreiber
nehme ich mit Bedauern zurück und entschuldige
mich bei ihm für meine Äußerungen
in meinem Leserbrief. Leopold Mayer, Hummeltal
Die
Redaktion behält sich vor, Leserbriefe sinnwahrend
zu bearbeiten. Die Lesermeinungen müssen nicht
mit denen der Redaktion übereinstimmen. Anonyme
Zuschriften werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.
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