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LRA MEK

Umweltdezernent in der Kritik (aktualisiert)
Wasserkraft: Ein Kapitel voller Missverständnisse und Unklarheiten
L
eserbrief zum Beitrag der Freie Presse vom 1. September 2001
von Leopold Mayer,
Fischzuchtmeister in Oberfranken


 

"Politisch unsensibel, juristisch noch zweifelhafter" 1. Leserbrief

   Absatz 1 und 2 des Leserbriefes wurden in Abstimmung zwischen dem Autor, Herrn Mayer und Herr Kolbe geändert:
Im Leserbrief, der am 28.09.01 in der Freien Presse veröffentlicht worden ist, wurde von einer einseitigen Einladung gesprochen. Richtigerweise muss es jedoch heißen, dass durch den Umweltdezernent des MEK, Herrn Kolbe eine Gesprächsrunde zum Thema "Wasserkraft" im Rahmen einer Öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses initiiert wurde. Diese sei, mit Hinweis auf das Thema, ortsüblich fristgerecht bekannt gemacht worden. Eine Einladung, Aufforderung oder einen Hinweis anderer Art zur Teilnahme haben die Triebswerksbetreiber oder deren Interessenvertreter keinesfalls erhalten. Die Wasserkraftanlagen - Betreiber haben die Gelegenheit ihre Interessen zu vertreten (ohne bevorzugt worden zu sein) wahrgenommen. An dieser Stelle fahren wir mit dem Originalleserbrief weiter.

    Kam dabei auch zur Sprache, dass nach aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofes für die Kleinwasserkraftnutzung nicht mehr vorrangiges öffentliches Interesse gegenüber Natur- und Gewässerschutz geltend gemacht werden kann?
   2,3 Millionen öffentliche Mittel seien 1991 bis 1996 in die Anlagen geflossen. Nach geltendem Haushaltsrecht dürfen Zuwendungen nur für bau- oder wasserrechtlich genehmigte Anlagen gewährt werden. In wie vielen dieser Fälle fehlt noch heute ein rechtskräftiger Wasserrechtsbescheid oder wurden bis heute gesetzlich gebotene


Schutzauflagen für zweifelhafte Altrechte nicht, durchgesetzt? Haften muss für die "behördliche Inkontinenz" wohl kaum jemand, prüfen, aber sollte der oberste Rechnungshof.
   Herr Kolbe gibt zu: Seit 1995 werde seine Behörde mit teilweise ausgetrockneten Flussbetten konfrontiert. Damit gibt er öffentlich zu, dass seine Behörde Qrdnungswidrigkeiten und Straftatbestände seit sechs Jahren ungeahndet duldet. Herr Staatsanwalt ermitteln Sie! Im öffentlichen Interesse kann entschädigungslos auch in bestehende Altrechte eingegriffen werden. Die verwaltungsrechtlichen Zuständigkeiten sind klar geregelt: In allen Fällen zunächst grundsätzlich das Landratsamt als untere Wasserrechtsbehörde, in Schutzgebieten das übergeordnete Regierungspräsidium.
   Die Frage , bei welcher Wassermenge ein Fluss noch lebt, wäre längst in den Wasserrechtsverfahren an die amtlichen Sachverständigen zu richten gewesen. Diese haben konkrete Kriterien oder hätten sich bei fehlenden sächsischen an denen benachbarter Bundesländer orientieren können.
   Nur Mut zur dienstlichen Zivilcourage Frau Kegel. Ordnen Sie für alle Untersagungen und nachträglichen Schutzauflagen sofortige Vollziehbarkeit an. Nach aktueller Rechtsprechung können Sie sich damit allemal durchsetzen. Die Anlagen stehen dann so lange still, bis die Anlagenbetreiber einsichtig sind oder ein Gericht über Ihren Bescheid abschließend befunden hat. Lägen die Anlagen dann länger als drei Jahre still, könnten sie zuver-. sichtlich ein formelles Auflassungsverfahren einleiten. Ihre Absicht, mit den Anlagenbetreibern Verträge abzuschließen, um ihnen die erlangten Vorteile aus rechtswidriger Gewässerbenutzung zu erhalten, erfüllt alle Begünstigungstatbestandsmerkmale


   Die von den Betreibern der Wasserkraftanlagen hergestellten technischen Hindernisse sind nach geltendem Naturschutz-, Wasser- und Fischereirecht ausgleichspflichtige Eingriffe in die durchgängige Vernetzung aquatischer Lebensräume. Das Wasser, der Flüsse ist Gemeingut, nicht persönliches Spekulationskapital der Anlagenbetreiber.
   Herr Uhlig, auch wenn sie in die "Knie brechen, ihre Kreditverpflichtungen dürfen bei objektiver Güterabwägung in einem ermessens- und fehlerfreien Wasserrrechtsverfahren für die Genehmigungsbehörde kein zulässiges Entscheidungskriterium sein. Sie werden einsehen lernen müssen: Wenn die Wasserkraftanlagen-Betreiber erkennen müssen, dass die Behörden nicht länger mit sich feilschen lassen, sondern endlich die politische Vorgabe erkennbar wird, dass sich beide Seiten an geltendem und bewährtem Recht orientieren müssen, wird es künftig auch keine Missverständnisse mehr geben.

 Leopold Mayer,Hummeltal

Hier haben wir für Sie den Originalabdruck der Freien Presse vom 28.09.2001:


Anlagenbetreiber nicht bevorzugt 2. Leserbrief

Zum Leserbrief vom 28.September, in dem Umweltdezernent Udo Kolbe scharf attackiert worden war.
Im Bericht der "Freien Presse" vom 1./2. September, auf den ich mich in meinem Leserbrief vom 28. September bezogen habe, da ich an der erwähnten Veranstaltung nicht selbst teilgenommen hatte, steht: "Eingeladen waren auch die Betreiber der Wasserkraftanlagen". Der Umweltdezernent des Kreises, Udo Kolbe, hat klargestellt, dass es sich um eine öffentliche Sitzung des Umweltausschusses gehandelt habe. Diese sei ortsüblich fristgerecht bekannt gemacht worden. Eine Einladung, Aufforderung oder einen Hinweis anderer Art zur Teilnahme haben die Triebwerksbetreiber oder deren Interessenvertreter nicht erhalten.

Die Wasserkraftanlagenbetreiber haben die Gelegenheit, ihre Interessen zu vertreten, wahrgenommen, ohne bevorzugt worden zu sein. Die Bürgerinitiative für Gewässerschutz und die Naturschutzverbände haben das nicht getan. Meinen Vorwurf gegen Herrn Kolbe der einseitigen Bevorzugung der Wasserkraftanlagenbetreiber nehme ich mit Bedauern zurück und entschuldige mich bei ihm für meine Äußerungen in meinem Leserbrief. Leopold Mayer, Hummeltal

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